Informationen für Gastgeber
Interesse auch bei auf zimmer-guenstig.de Gastgeber zu werden?
Nachfolgend können hier ein paar Informationen eingeholt werden. Einfach auf dem entsprechenden “Begriff” klicken.
informationen-fuer-gastgeber.pdf [188 KB]
(speichern des Dokumentes => rechte Maustaste => "Ziel speichern unter")
![]() | Grundsätzliches |
Wer Gastgeber werden möchte, sollte folgendes beachten:
- Wichtig ist uns die persönliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit.
- Zuverlässigkeit und Erreichbarkeit ist ebenfalls sehr wichtig (Festnetz / E-Mail).
- Die Unterkunft (die ganze Wohnung) sollte in einen sauberen und ordentlichen Zustand gehalten werden.
- Der Gast ist Kunde. Von der Buchungsanfrage bis zu seiner Abreise. Ob ein persönlicher Kontakt entsteht, hierzu sollte im Wesentlichen vom Gast die Initiative ausgehen.
- Es kann eine gelegentliche Zusammenarbeit ( Messen, Oktoberfest usw. ) oder eine Zusammenarbeit mit möglichst hoher Auslastung gewünscht werden.
- Es können sich Gastgeber aus München oder aus dem Münchner Umland aufnehmen lassen.
- Es wird kein Vermittlungsvertrag abgeschlossen. Es gilt die AGB unter www.zimmer-guenstig.de
- Der Eintrag auf dieser Seite ist kostenlos. Nur bei erfolgreichen bestätigten Buchungen wird eine Aufwandspauschale erhoben. Hiermit sollen die Kosten der Homepage, Werbung, Gastgeberbetreuung usw. gedeckt werden.
![]() | Buchungsschritte |
unverbindliche Buchungsanfrage:
Über die Datenbank kann der bevorzugte Gastgeber ausgewählt und eine Kurzmitteilung hinterlassen werden (die AGB müssen immer akzeptiert werden).
Preisangebot:
Nach Klärung der Verfügbarkeit beim Gastgeber wird unverzüglich ein Angebot versandt.
Bei Gastgebern, welchen den Tarif 1 gewählt haben, erfolgt nur die Prüfung des Belegungsplanes.
Angebotsannahme:
Innerhalb von 24 Stunden (Ausland: 48 Stunden) wird um eine Rückantwort des Gastes gebeten.
Buchungsbestätigung:
Sobald unser Angebot akzeptiert wurde, wird eine Buchungsbestätigung mit Hinweisen zu den Stornierungsregeln an den Gast versandt. Der Gastgeber erhält eine sog. "Zusage" Mail. Diese Mail enthält auch die Kontaktdaten des Gastes. Es ist zu diesem Zeitpunkt noch kein Kontakt zum Gast aufzunehmen. Im eigenen Account kann unter "Buchungen" immer der aktuelle Stand und die Daten des Gastes abgerufen werden.
Anzahlung:
Wenn das Angebot angenommen wurde, wird der Kunden gebeten, innerhalb von 5 Werktagen, die Anzahlung zu tätigen. Die Anzahlung beträgt ca. 1/3 des Gesamtpreises (bei Ausländer ca 1/2 des Preises).
Gastgeberinformation:
Nach Eingang der Anzahlung wird umgehend die Anschrift und Links mit weiteren Informationen an den Gast versandt. Diese E-Mail wird dem Gastgeber immer als CC versandt. Mit dieser E-Mail erhält der Gastgeber die kompletten Kontaktdaten des Gastes. Mehr Informationen liegen bei www.zimmer-guenstig.de auch nicht vor.
Mitteilung der Ankunftszeit:
Der Gast wird gebeten wegen der Ankunftszeit rechtzeitig vor der Anreise mit dem Gastgeber Kontakt aufzunehmen, um eine Ankunftszeit zu vereinbaren. Wenn sich der Gast nicht melden sollte, wird empfohlen eigenständig mit dem Gast Kontakt aufzunehmen.
Anreise / Restzahlung:
Nach Einweisung in die Unterkunft bitte sofort den Restbetrag in bar vom Gast bezahlen lassen. Danach wird der Haustürschlüssel ausgehändigt. Es wird empfohlen, vom Gast ein Anmeldeformular ausfüllen zu lassen. Das Anmeldeformular kann von uns zugesandt werden.
Abrechnung:
Nach der Abreise des Gastes erfolgt durch uns die Abrechnung. Ein vorhandenes Guthaben wird nach Abzug der Aufwandspauschale von 5 - 20 % an den Gastgeber überwiesen. Zu jeder Abrechnung wird eine Abrechnung (Guthaben) bzw. Rechnung per E-Mail versandt.
Bei einer Buchung ohne Anzahlung, wird an den Gastgeber eine Rechnung versandt. Diese ist innerhalb von 5 Werktagen zu begleichen.
Im Falle einer Stornierung eines Kunden berechnet sich die Aufwandspauschale nach dem Bruttopreis, da der alleinige Aufwand nur bei zimmer-guenstig.de besteht.
Die Abrechnung erfolgt mit größter Sorgfalt. Trotzdem kann es zu Fehlern kommen. Reklamationen können spätestens 12 Wochen nach der Abreise des Gastes geltend gemacht werden.
Schäden:
Wenn der Gast einen Schaden verursacht hat, ist dies sofort mitzuteilen. Der Gast wird dann aufgefordert, den entstandenen Schaden zu erstatten.
Storno:
Wenn ein Gast, eine bestätigte Buchung storniert, hat dieser entsprechend eine Stornopauschale zu zahlen. Dies gilt auch bei einem Teilstorno (weniger Personen, vorzeitige Abreise o.ä.). Diese wird mit der Anzahlung verrechnet. Das nach Abzug der Aufwandspauschale vorhandene Guthaben wird an den Gastgeber ausbezahlt.
Bei Ausländern wird die Anzahlung (1/2 des Gesamtpreises) bei einer Stornierung nicht an den Gast zurück erstattet.
![]() | Wie werde ich Gastgeber? |
Was muss alles gemacht werden, damit man Gastgeber werden kann:
- Es wird empfohlen diese Informationen genau durchzulesen
- Rückfragen werden gerne telefonisch beantwortet
- Bei Interesse wird immer ein persönlicher Termin vereinbart
- Es wird ein Vertrag abgeschlossen, Fotos und ein Video gemacht und eine Skizze (Grundriss) der Wohnung angefertigt.
- Nach Einstellung und Prüfung der Daten auf der Homepage kann es mit der Buchung losgehen.
- Es wird gebeten, den Belegungsplan selber zu pflegen. Insbesondere wenn wir nicht der einzige Anbieter sind (= Tarifvariante 1). Dies kann aber auch durch uns erfolgen (Tarifvariante 2).
Informationen zu den Tarifvarianten sind unter Aufwandpauschale zu finden. [Mehr]
![]() | Aufwandspauschale |
Wir sind ein Netzwerk um uns gegenseitig bei der Vermietung von Unterkünften zu unterstützen. Das ist natürlich mit einem erheblichen Aufwand verbunden. Neben den zeitlichen besteht auch ein erheblicher finanzieller Aufwand. Diese sind u.a.:
- Pflege und Erweiterung des Internetauftrittes
- Eintragung und Verlinkung bei anderen Anbietern und Internetseiten
- Google Optimierung
- Eintreibung von Stornogebühren (Inkassoverfahren, Mahn- und Vollstreckungsverfahren)
- Anschaffung und Aktualisierung von WebDesign- und Grafiksoftware
....
In der Datenbank können die Gastgeber den Belegungsplan eigenständig aktualisieren. Dadurch können wir wesentlich schneller eingehende Buchungsanfragen erfolgreich bearbeiten. Die Gastgeber, welche Ihren Belegungsplan aktuell halten, haben einen Mehraufwand. Wir haben hierdurch weniger Arbeit und sind Erfolgreicher.
- 15% bei Buchungen bis zu 4 Nächten
- 10 % bei Buchungen ab 5 Nächten
- 7 % ab 1 Monat
Der Belegungsplan muss vom Gastgeber nur geändert werden, wenn für einen Zeitraum durch uns keine Buchungen vorgenommen werden sollen
z. B.
- Eigenbelegung
- Urlaub
- es werden keine Gäste gewünscht.
Der Grund für die Sperrung muss natürlich nicht mitgeteilt werden.
Bei Buchungen durch zimmer-guenstig.de wird selbstverständlich der Belegungsplan durch zimmer-guenstig geändert.
![]() | Preise |
Bei der Gestaltung der Preise ist die Preisangabeverordnung unbedingt zu beachten.
- Preise sind immer Endpreise.
- Der Endpreis enthält immer die Kosten für Heizung, Strom, Bettwäsche und Handtücher
- Endreinigungspreise können nur optional angegeben werden.
Hinweis:
Grundsätzlich ist jeder Vermieter aufgrund der AGB für den Inhalt der Anzeige verantwortlich. Sollte wegen einer gesetzeswidrigen Werbung von Dritten in Anspruch genommen werden, müssen wir die Haftung an den Gastgeber als Auftraggeber weiterleiten. [Mehr]
![]() | Endreinigung |
Die Formulierung der Kosten für die Endreinigung: „Euro 10,00 pro Person mind. Euro 50,00" ist ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht und die Preisangabenverordnung.
Unter Berücksichtigung der Preisangabeverordnung (PAngV) soll dem Verbraucher Klarheit über die Preise und deren Gestaltung verschafft werden. Dies soll verhindern, dass er sich seine Preisvorstellungen anhand untereinander nicht vergleichbarer Preise bilden muss. Deshalb ist ein Endpreis anzugeben, der sich auf das einheitliche Leistungsangebot bezieht.
Der Gastgeber ist verpflichtet, bei der Angabe von Mietpreisen für die Unterkunft Endpreise anzugeben, in die die von vornherein festgelegten Kosten für die Endreinigung einbezogen sind.
![]() | Storno eines Gastes |
Im Falle einer Stornierung werden alle weiteren Schritte durch zimmer-guenstig.de vorgenommen. Wichtig ist, dass bei einer Stornierung (auch Teilstorno = spätere Anreise, frühzeitige Abreise, Verringerung der Personenzahl) dies ohne schuldhaftes Zögern durch den Gastgeber an zimmer-guenstig.de mitgeteilt wird.
Bei ausländischen Gästen macht die Geltendmachung von Stornogebühren keinen Sinn. Aus diesem Grunde wird bei ausländischen Gästen eine Anzahlung von der ½ des Preises gefordert. Ausländische Gäste werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei einer Stornierung die Anzahlung nicht zurück erstattet werden kann.
Bei deutschen Gästen gelten die Stornopauschalen. Alle weiteren Schritte, bis zum Vollstreckungsverfahren werden durch zimmer-guenstig.de vorgenommen.
Die Berechnung der Aufwandspauschale berechnet sich immer vom Bruttopreis. [Mehr]
![]() | Quittungen / Rechnungen |
Quittung:
Wenn keine Umsatzsteuerpflicht besteht, ist in der Quittung auch keine MWST einzutragen.
Quittungen bestätigen nur dem Empfang des Geldes (Privatpersonen).
Bei Quittungen ist immer der Gesamtbetrag (einschließlich der bezahlten Anzahlung) anzugeben.
Pflichtangaben bei Rechnungen über 150 €:
> Vollständer Name und Anschrift des Gastgebers
> Vollständer Name und Anschrift des Gastes
> Falls vorhanden: Steuernummer
> Ausstellungsdatum
> Rechnungs-, bzw. Quittungsnummer
> Bezeichnung der Unterkunft, Personenzahl, Zeitraum
> Steuersatz (19%)
Pflichtangaben bei Rechnungen unter 150 €:
> Vollständer Name und Anschrift des Gastgebers
> Ausstellungsdatum
> Bezeichnung der Unterkunft, Personenzahl, Zeitraum
> Steuersatz (19%)
elektronische Rechnungen:
In Abschnitt 14.4 Umsatzsteueranwendungserlass (UStAE) erklärt der Gesetzgeber Papier- und Digitalrechnung als gleichwertig.Wer dem Finanzamt eine korrekte Rechnung vorlegt, bewegt sich auf rechtssicherem Boden – auch ohne digitale Signatur.
weitere Hinweise:
Wer nicht umsatzsteuerpflichtig ist, darf keine Umsatzsteuer ausweisen.
![]() | Steuern |
Steuerrechtlicher Hinweis:
Als privater Anbieter von Gästezimmer/n sind Lohn- und Einkommenssteuer zu zahlen. D. h. die erzielten Einahmen, sind in der jährlichen Einkommenssteuererklärung (Anlage V) anzugeben.
Von den Einnahmen können einige Kosten abgesetzt werden:
Detaillierte Informationen können unter http://www.zimmer-guenstig.de/gastgeber-werden/steuern/index.php nachgelesen werden.
Umsatzsteuerpflicht:
Als Vermieter sind Umsatzsteuer zu zahlen, wenn die Einnahmen aus der gewerblichen Tätigkeit 16 620 € überschreiten.
Wenn eine Umsatzsteuerpflicht besteht, sind die im Rahmen der Buchhaltungs- und Aufzeichnungspflicht notwendigen Unterlagen 10 Jahre aufzuheben.
Mehrwertsteuerpflicht:
Die Pflicht zur Ausweisung von Mehrwertsteuer auf der Rechnung besteht für den Privatvermieter, der Schlafmöglichkeiten zur kurzfristigen Beherbergung von Gästen bereithält und die Beherbergung nach der Absicht des Vermieters nicht länger als sechs Monate dauern soll. [Mehr]
![]() | Gewerbeanmeldung |
Für die Untervermietung und gelegentliche Untervermietung ist grundsätzlich keine Gewerbeanmeldung erforderlich. Diese ist erforderlich, wenn eine Gewinnbeabsichtigung besteht und / oder eigene Werbung (z. B. in Zeitschriften) betrieben wird.
Es sollten auch keine weiteren Serviceleistungen, wie Transfer, Frühstück oder Reinigungsservice angeboten werden.
Private Vermieter bezahlen auch Lohn- bzw. Einkommenssteuer. Ab einem jährlichen Gewinn von 24.500 Euro müssen auch Gewerbesteuern abgeführt werden.
![]() | GEZ |
Ab 1.1.2013 startet der Rundfunkbeitrag und löst damit die Rundfunkgebühr ab. Wer wie viele Geräte hat, spielt zukünftig keine Rolle mehr.
Detailierte Informationen sind zu finden unter: http://www.rundfunkbeitrag.de/ [Mehr]
![]() | Zweckentfremdung |
Eine Zweckentfremdung liegt insbesondere vor, wenn der Wohnraum
1. zu mehr als 50 % der Gesamtfläche für gewerbliche oder berufliche Zwecke
verwendet oder überlassen wird,
2. baulich derart verändert oder in einer Weise genutzt wird, dass er für Wohnzwecke
nicht mehr geeignet ist,
3. mehr als insgesamt 8 Wochen im Kalenderjahr für Zwecke der Fremdbeherbergung genutzt wird,
4. länger als drei Monate leer steht oder
5. beseitigt wird.
Begriffsdefinition:
Wie bisher bezeichnet das Tatbestandsmerkmal „Fremdenbeherbergung“ die Überlassung
von Wohnraum an Personen, die am Beherbergungsort nur vorübergehend unterkommen
und die ihre (eigentliche) Wohnung typischerweise an einem anderen Ort haben.
Auskunftspflichten:
Die Auskunftspflicht wird auf Verwalter und Vermittler, z. B. Hausverwalter und Immobilienmakler ausgeweitet. Als Vermittler gelten dabei auch Personen, die nicht unmittelbar für Verfügungs- oder Nutzungsberechtigte handeln, sondern im Rahmen von Kettenvermittlungsverhältnissen tätig werden. Es wird eine Ermächtigung zur Heranziehung der Dienstanbieter im Sinne des Telemediengesetzes (TMG) zur Ermittlung von zweckentfremdetem
Wohnraum und personenbezogener Daten der Wohnungsanbieter geschaffen.
Umfang der Auskunftspflicht
- Lage der Wohnung,
- Name und Adresse der handelnden Person,
- Anzahl der Buchungen,
- Anzahl der jeweils gebuchten Tage.
Folgen der Weigerung der Auskunftserteilung:
Die Verletzung von Mitwirkungspflichten wird mit einem Bußgeld
von bis zu 50.000 Euro sanktioniert.
(Stand: 29.6.17)
![]() | Haftung des Mieters für seine Gäste |
Der private Gastgeber haftet als Hauptmieter gegenüber dem Vermieter für Beschädigungen und/oder Lärmbelästigungen durch seine Gäste.
![]() | Rechtliches |
Informationen für Eigentümer:
Im verhandelten Fall hatte ein Wohnungseigentümer seine beiden Wohnungen tage- oder wochenweise an Touristen vermietet, die zu Gast in der Hauptstadt waren. Die anderen Eigentümer in der Anlage beklagten sich jedoch, sodass daraus schließlich ein Streitfall fürs Gericht wurde. Die Bundesrichter entschieden, dass die Vermietung an Touristen keine unzulässige gewerbliche Nutzung ist.
Es ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, dass eine Wohnung lediglich dazu genutzt werden darf, um auch wirklich darin zu wohnen. Als Beispiel nannten die Richter, dass eine Wohnung auch als Planungsbüro von Ingenieuren genutzt werden kann. Die Richter akzeptierten zwar, dass sich zu Touristen keine enge Bindung aufbaut, wie es bei Nachbarschaften häufig üblich ist.
Beschädigungen und Beeinträchtigungen sind nicht zwangsläufig gegeben.
Der Argumentation, dass Feriengäste zu Beschädigung und Beeinträchtigungen führen können, wollten sie sich jedoch nicht anschließen: Auch reguläre Mieter können Schäden verursachen, wie der BGH in seiner Urteilsbegründung schreibt. Außerdem könne die Sicherheit auch darunter leiden, dass ein Nachbar häufig Gäste empfängt, während ein Umzug das nachbarschaftliche Verhältnis ebenfalls beendet.
Bundesgerichtshof, Aktenzeichen V ZR 712/09
Preisgestaltung:
BGH-Urteil zur Endreinigung - § 1 Preisangabenverordnung:
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 6. Juni 1991 (I ZR 291/89, abgedruckt in NJW 1991, S. 2706) entschieden, dass der Anbieter einer Ferienwohnung bzw. eines Ferienhauses verpflichtet ist, bei der Angabe von Mietpreisen Endpreise anzugeben. In diesen Endpreis sind alle pauschalen und in jedem Fall zu zahlenden Nebenkosten für Strom, Wasser, Gas und Heizung sowie die von vornherein festgelegten verbrauchsunabhängigen Kosten für Bettwäsche und Endreinigung einzubeziehen, soweit die Inanspruchnahme dieser Leistungen nicht freigestellt ist. Da bei diesen Kosten von vornherein feststeht, in welcher Höhe sie anfallen werden, sind sie als fester Preisbestandteil zu verstehen und in den Endpreis einzubeziehen. Diese Verpflichtung ergibt sich aus § 1 Preisangabenverordnung. Sie dient der Klarheit und Vergleichbarkeit des preislichen Angebots.
Mehr Infos unter dtv-gastgeberportal.de [Mehr]
![]() | Rücktritt wegen Mängenl durch den Gast |
AG München AZ: 413 C 8060/13
Rücktritt vom Vertrag über Ferienwohnung nur bei Nachfristsetzung zur Mängelbehebung
Das AG München hat entschieden, dass ein Rücktritt vom Mietvertrag einer Ferienwohnung in der Regel voraussetzt, dass dem Vermieter eine Frist zur Abhilfe der Mängel gesetzt wird.
Eine vor Ort mündlich ausgesprochene fristlose Kündigung ist nach den gesetzlichen Bestimmungen unwirksam, da sie nicht schriftlich erfolgt ist. Ein Rücktritt vom Mietvertrag ist zwar auch mündlich möglich, Voraussetzung ist aber, dass der Mieter eine Frist zur Abhilfe setzt und so dem Vermieter die Möglichkeit zur Nacherfüllung des Vertrages gegeben wird. Dies gilt sogar dann, wenn der Vermieter die geschuldete Leistung gar nicht erbringt. Es ist dem Mieter auch zumutbar, eine Frist zu setzen. Der Gastgeber hat auch die Möglichkeit, dem Mieter ein anderes Domizil anzubieten. Auch eine Minderung der Miete kommt nicht in Betracht, wenn die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache nicht erheblich eingeschränkt ist. Hierbei ist insbesondere der günstige Mietpreis zu berücksichtigen. Zudem ist allgemein bekannt, dass Ferienwohnungen durch häufigen Mieterwechsel grundsätzlich einer stärkeren Abnutzung unterliegen als normaler Wohnraum. [Mehr]
![]() | AGB |
In den allgemeinen Geschäftsbedingungen ist insbesondere in den §§ 24 - 34 das Verhältnis zwischen uns als Anbieter und dem Gastgeber alles Verbindliche geregelt. Zudem können unter www.zimmer-guenstig.de => Gastgeber werden weitere Informationen gefunden werden.
- Hinweise zur Datenbank (nach welchen Kriterien werden die Angebote eingestellt)
- Belegung ändern (Wie kann man den Belegungskalender ändern?)
- Buchungen ansehen (Welche Buchungen wurden durchgeführt und welche Beträge wurden erfasst?)
- Statistik
[Mehr]
![]() | Newsletter |
Über Änderungen, wichtige rechtliche Informationen und Aktionen werden alles Gastgeber über ein "Gastgeber-Info" regelmäßig informiert.
![]() | Statistik |
Im eigenen Account kann unter Statistik nachvollzogen werden, wie oft ein Angebot aufgerufen und eine Buchungsanfrage ausgefüllt wurde.
![]() | Kontakt |
Peter Kurz
Senserstr. 18
D-81371 München
Telefon: 089 / 46 22 13 70
Letzte Änderung am Mittwoch, 16. September 2020 um 18:10:46 Uhr.
Rauchverbot
Wenn in der Unterkunft ein Rauchverbot besteht, sollten die Gäste hierüber ausdrücklich informiert werden.
Hierfür habe ich einen Aushang erstellt
=> Rauchverbot [41 KB]
(generell)
=> Rauchverbot [45 KB]
(Rauchen am Balkon erlaubt)
(speichern des Dokumentes => rechte Maustaste => "Ziel speichern unter")