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Wer Gastgeber werden möchte, sollte folgendes beachten:
- Wichtig ist uns die persönliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit. - Zuverlässigkeit und Erreichbarkeit ist ebenfalls sehr wichtig (Festnetz / E-mail). - Die Unterkunft (die ganze Wohnung) sollte in einen sauberen und ordentlichen Zustand gehalten werden. - Der Gast ist Kunde. Von der Buchungsanfrage bis zu seiner Abreise. Ob ein persönlicher Kontakt entsteht, hierzu sollte im wesentlichen vom Gast die Initiative ausgehen. - Es kann eine gelegentliche Zusammenarbeit ( Messen, Oktoberfest usw. ) oder eine Zusammenarbeit mit möglichst hoher Auslastung gewünscht werden. - Es können sich Gastgeber aus München oder aus dem Münchner Umland aufnehmen lassen. - Es wird ein Vermittlungsvertrag abgeschlossen. Dies dient der gegenseitigen Sicherheit. Es gibt keine Mindestvertragslaufzeit o.ä. - Der Eintrag auf dieser Seite ist kostenlos. Nur bei erfolgreichen bestätigten Buchungen wird eine Aufwandspauschale erhoben. Hiermit sollen die Kosten der Homepage, Werbung, Gastgeberbetreuung usw. gedeckt werden. unverbindliche Buchungsanfrage: Über die Datenbank kann der bevorzugte Gastgeber ausgewählt und eine Kurzmitteilung hinterlassen werden (Die AGB müssen akzeptiert werden)
Preisangebot: Nach Klärung der Verfügbarkeit beim Gastgeber wird unverzüglich ein Angebot versandt. Bei Gastgebern, welchen den Tarif 1 gewählt haben, erfolgt nur die Prüfung des Belegungsplanes.
Angebotsannahme: Innerhalb von 24 Stunden (Ausland 48 Stunden) wird um eine Rückantwort des Gastes gebeten.
Buchungsbestätigung: Sobald unser Angebot akzeptiert wurde, wird eine Buchungsbestätigung versandt an den Gast versandt. Der Gastgeber erhält eine sog. „Zusage“ Mail. Eine Wordliste aller aktuellen Buchungen wird dem Gastgeber auf Wunsch nach einer bestätigten Buchung als Mail oder Fax versandt. So ist der Gastgeber immer über den aktuellen Stand informiert.
Anzahlung: Wenn das Angebot angenommen wurde, wird der Kunden gebeten innerhalb von 5 - 7 Werktagen die Anzahlung zu tätigen. Die Anzahlung beträgt ca 1/3 des Gesamtpreises (Bei Ausländer ca 1/2 des Preises). Bei Eingang der Anzahlung ist die Buchung gesichert.
Gastgeberinformation: Nach Eingang der Anzahlung wird umgehend die Anschrift und Links mit weiteren Informationen an den Gast versandt. Diese Mail wird dem Gastgeber immer CC versandt. Mit dieser Mail erhält der Gastgeber die kompletten Kontaktdaten des Gastes.
Mitteilung der Ankunftszeit: Der Gast wird gebeten wegen der Ankunftszeit 7 Tage vor der Anreise mit dem Gastgeber Kontakt aufzunehmen, um eine Ankunftszeit zu vereinbaren.
Anreise / Restzahlung: Nach Einweisung in die Unterkunft bitte sofort die Restbetrag in bar vom Gast bezahlen lassen. Danach wird der Haustürschlüssel ausgehändigt. Es wird empfohlen vom Gast ein Anmeldeformular ausfüllen zu lassen. Das Anmeldeformular kann von uns zugesandt werden.
Abrechnung: Nach der Abreise des Gastes erfolgt durch uns die Abrechnung. Ein vorhandenes Guthaben wird nach Abzug der Aufwandspauschale von 5 - 20 % an den Gastgeber überwiesen. Im Falle einer Stornierung eines Kunden, berechnet sich die Aufwandspauschale nach dem Bruttopreis, da der alleinige Aufwand nur bei zimmer-guenstig.de besteht. Die Abrechnung erfolgt mit größter Sorgfalt. Trotzdem kann es zu Fehlern kommen. Reklamationen können spätestens 12 Wochen nach der Abreise des Gastes geltend gemacht werden.
Schäden: Wenn der Gast einen Schaden verursacht hat, ist dies sofort mitzuteilen. Der Gast wird dann aufgefordert den entstandenen Schaden zu erstatten.
Storno: Wenn ein Gast eine bestätigte Buchung storniert, hat dieser entsprechend eine Stornopauschale zu zahlen. Dies gilt auch bei einem Teilstorno (weniger Personen, vorzeitige Abreise o.ä.). Diese wird mit der Anzahlung verrechnet. Das nach Abzug der Aufwandspauschale vorhandene Guthaben wird an den Gastgeber ausbezahlt Bei Ausländern wird die Anzahlung (1/2 des Gesamtpreises) bei einer Stornierung nicht zurück erstattet.
Was muss alles gemacht werden, damit man Gastgeber werden kann:
- Es wird empfohlen diese Informationen genau durchzulesen - Rückfragen werden gerne telefonisch beantwortet - Bei Interesse wird immer ein persönlicher Termin vereinbart - Es wird ein Vertrag abgeschlossen, Fotos und ein Video gemacht und eine Skizze (Grundriss) der Wohnung angefertigt. - Nach Einstellung und Prüfung der Daten auf der Homepage kann es mit der Buchung losgehen. - Es wird gebeten den Belegungsplan selber zu pflegen. Insbesondere wenn wir nicht der einzige Anbeiter sind (= Tarifvariante 1). Dies kann aber auch durch uns erfolgen (Tarifvariante 2).
Informationen zu den Tarifvaranten sind unter Aufwandpauschale zu finden. [Mehr] Wir sind ein Netzwerk um uns gegenseitig bei der Vermietung von Unterkünften zu unterstützen. Das ist natürlich mit einem erheblichen Aufwand verbunden. Neben den zeitlichen besteht auch ein erheblicher finanzieller Aufwand. Diese sind u.a.: - Pflege und Erweiterung der Internetpräsens - Eintragung und Verlinkung bei anderen Anbieters und Internetseiten - Google Optimierung - Eintreibung von Stornogebühren (Inkassoverfahren, Mahn- und Vollstreckungsverfahren) - Anschaffung und updates von WebDesign- und Grafiksoftware ....
In der Datenbank können die Gastgeber den Belegungsplan eigenständig aktualisieren. Dadurch können wir wesentlich schneller eingehende Buchungsanfragen erfolgreich bearbeiten. Die Gastgeber welche Ihren Belegungsplan aktuell halten, haben einen Mehraufwand. Wir haben hierdurch weniger Arbeit und sind Erfolgreicher. Dies muss sich auch in der Aufwandspauschale abbilden. Aus diesem Grunde haben wir ab dem 1.12.10 zwei Tarifvarianten:
1. Belegungsplan wird vom Gastgeber aktuell gehalten (es erfolgt keine Rückfrage ob der Belegungsplan aktuell ist): - 15% bei Buchungen bis zu 5 Nächten - 10 % bei Buchungen ab 6 Nächten - 5 % ab 1 Monat
Wichtiger Hinweis für den Tarif 1: Der Belegungsplan ist vom Gastgeber immer aktuell zu halten. Wenn eine Buchung aufgrund nicht aktualisierten Belegungsplans nicht durchgeführt werden kann, sind evtl. höhere Kosten durch den Gastgeber zu tragen. Selbstverständlich wird immer versucht ggf. eine Umbuchung ohne höhere Kosten zu realisieren. Gerade zur Oktoberfestzeit können sehr hohe zusätzliche Kosten entstehen.
2. Belegungsplan wird von zimmer-guenstig aktuell gehalten (bei jeder Anfrage erfolgt eine Rückfrage beim Gastgeber): - 20% bei Buchungen bis zu 7 Nächten - 10 % bei Buchungen ab 8 Nächten - 5 % ab 2 Monate
Bei Gastgebern, welche die 2. Variante wählen, wird in der Datenbank der Hinweis aufgenommen: "Buchungen mindestens 3 Tage im Voraus".
Der Belegungsplan muss vom Gastgeber nur geändert werden, wenn für einen Zeitraum durch uns keine Buchungen vorgenommen werden sollen z.B. - Eigenbelegung - Urlaub - es werden keine Gäste gewünscht. Der Grund für die Sperrung muss natürlich nicht mitgeteilt werden. Bei Buchungen durch zimmer-guenstig.de wird selbstverständlich der Belegungsplan durch zimmer-guenstig geändert Im Falle einer Stornierung, werden alle weiteren Schritte durch zimmr-guenstig.de vorgenommen. Wichtig ist, das bei einer Stornierung (auch Teilstorno = spätere Anreise, frühzeitige Abreise, Verringerung der Personenzahl) dies ohne schuldhaftes zögern durch den Gastgeber an zimmer-guenstig.de mitgeteilt wird. Bei ausländischen Gästen macht die Geltendmachung von Stornogebühren keinen Sinn. Aus diesem Grunde wird bei ausländischen Gästen eine Anzahlung von der ½ des Preises gefordert. Ausländische Gäste werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei einer Stornierung die Anzahlung nicht zurück erstattet werden kann. Bei deutschen Gästen gelten die Stornopauschalen. Alle weiteren Schritte, bis zum Vollstreckungsverfahren werden durch zimmer-guenstig.de vorgenommen. Die Berechnung der Aufwandspauschale berechnet sich immer vom Bruttopreis. Steuerrechtlicher Hinweis Als privater Anbieter von Gästezimmer/n sind Lohn- und Einkommenssteuer zu zahlen. D.h. die erzielten Einahmen sind in der jährlichen Einkommenssteuererklärung anzugeben. Von den Einnahmen können folgende Kosten abgesetzt werden:
Frühstückspauschale (ca. 3 € je Gast / Tag) => Pauschale für Gästewechsel => evtl. entstehende Fahrkosten => Anteilige Miet-, bzw. Zinskosten => Anschaffungskosten (z.B. Betten, Handtücher usw) -> maximal 410 € je Anschaffung Anteilige Strom-, und Telefonkosten Umsatzsteuerpflicht Als Vermieter sind Umsatzsteuer zu zahlen, wenn die Einnahmen aus der gewerblichen Tätigkeit 16 620 € überschreitet. Wenn eine Umsatzsteuerpflicht besteht, sind die im Rahmen der Buchhaltungs- und Aufzeichnungspflicht notwndigen Unterlagen 7 Jahre aufzuheben. Hinweis: Umsatzstuerpflicht für Kleinunternehmen gemäß § 19 UstG Link: http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html Sonderfall Kleinunternehmer ("keine Umsatzsteuer") Freiberufler oder Gewerbler, die nach § 19 UStG keine Umsatzsteuer ausweisen, dürfen keine "Mehrwertsteuer" auf die Rechnung angeben. Da es aber Pflicht ist, zu begründen, warum eine Rechnung oder einzelne Rechnungspositionen mehrwertsteuerfrei sind, muss bei einem Kleingewerbe eine der folgenden Formulierungen auf die Rechnung:
- Rechnungsbetrag ohne Umsatzsteuer gemäß § 19 (1) UStG - In dieser Rechnung ist gemäß § 19 (1) UStG keine Umsatzsteuer enthalten. - Kein Ausweis von USt gem. § 19 Abs. 1 UStG - Rechnungsbetrag wird nach Kleinunternehmerregelung § 19 (1) UStG nicht mit Mehrwertsteuer ausgewiesen.
[Mehr] Quittung Wenn keine Umsatzsteuerpflicht besteht, ist in der Quittung auch keine MWST einzutragen. Quittungen bestätigen nur dem Empfang des Geldes (Privatpersonen). Rechnungen werden üblicherweise bei Unternehmen benötigt. Bei Quittungen und Rechnungen ist immer der Gesamtbetrag (einschließlich der bezahlten Anzahlung) anzugeben.
Rechnungen können nicht ausgestellt werden, da wir kein Gewerbe sind. Quittungen können ausgestellt werden. Fall doch die Ausstellung einer Rechnung zwingend erforderlich ist, muss auf dem Preis der aktuelle Steuersatz von 7 % aufgeschlagen werden.
Pflichtangaben bei Rechnungen über 150 €: > Vollständer Name und Anschrift des Gastgebers > Vollständer Name und Anschrift des Gastes > Falls vorhanden: Steuernummer > Ausstellungsdatum > Rechnungs-, bzw. Quittungsnummer > Bezeichnung der Unterkunft, Personenzahl, Zeitraum > Steuersatz (19%)
Pflichtangaben bei Rechnungen unter 150 €: > Vollständer Name und Anschrift des Gastgebers > Ausstellungsdatum > Bezeichnung der Unterkunft, Personenzahl, Zeitraum > Steuersatz (19%)
Weitere Hinweise: Wer nicht Umsatzsteuerpflichtig ist, darf keine Umsatzsteuer ausweisen. Ausführliche Informationen sind unter "Mehr" zu finden. Dort unter Volltextsuche “Rechnungen” eingeben. Für die Untervermietung und gelegentliche Untervermietung ist grundsätzlich keine Gewerbeanmeldung erforderlich. Diese ist erforderlich, wenn eine Gewinnbeabsichtigung besteht und / oder eigene Werbung (z.B. in Zeitschriften) betrieben wird. Privater Vermieter bezahlen auch Lohn- bzw. Einkommenssteuer. Ab einem jährlichen Gewinn von 24.500 Euro müssen auch Gewerbesteuer abgeführt werden. Runkfunkgebührenpflicht: Der Rundfunktgebührenstaatsvertrag unterscheidet zwischen Rundfunkgeräten in der Privatwohnung und nicht ausschließlich privat genutzten Räumen. Für nicht privat genutzte Rundfunkgeräte in Gästezimmer und Appartements sind Gebühren zu entrichten. Auf die tatsächlichen Belegungszeiten kommt es nicht an. Weitere Informationen unter: www.gez.de
Allgemeine Gebühreninformation: nur Radio: 5,76 € nur Fernsehgerät: 17,98 € Radio + Fernsehgerät: 17,98 € Stand: Okt. 2009 [Mehr] Zweckentfremdung von Wohnraum: Dem Gastgeber ist die Zweckentfremdungverordnung der Landeshauptstadt München bekannt.
Nach der Verordnung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum darf in der Landeshauptstadt München Wohnraum nur mit einer Zweckentfremdungsgenehmigung anderen als Wohnzwecken zugeführt werden.
Eine Zweckentfremdungsgenehmigung ist zum Beispiel dann nicht erforderlich, wenn eine Wohnung durch den Verfügungsberechtigten oder Mieter unter anerkennenswerter Selbsteinschränkung in den Wohnbedürfnissen zu gewerblichen oder beruflichen Zwecken mitbenutzt wird, insgesamt jedoch die Wohnnutzung überwiegt (mehr als 50 v. H. der Fläche) und Räume nicht baulich derart verändert werden, dass sie für Wohnzwecke nicht mehr geeignet sind.
Mehr Informationen unter "Mehr". [Mehr] Informationen für Eigentümer: Im verhandelten Fall hatte ein Wohnungseigentümer seine beiden Wohnungen tage- oder wochenweise an Touristen vermietet, die zu Gast in der Hauptstadt waren. Die anderen Eigentümer in der Anlage beklagten sich jedoch, sodass daraus schließlich ein Streitfall fürs Gericht wurde. Die Bundesrichter entschieden, dass die Vermietung an Touristen keine unzulässige gewerbliche Nutzung ist.
Es ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, das eine Wohnung lediglich dazu genutzt werden darf, um auch wirklich darin zu wohnen. Als Beispiel nannten die Richter, dass eine Wohnung auch als Planungsbüro von Ingenieuren genutzt werden kann. Die Richter akzeptierten zwar, dass sich zu Touristen keine enge Bindung aufbaut, wie es bei Nachbarschaften häufig üblich ist.
Beschädigungen und Beeinträchtigungen sind nicht zwangsläufig gegeben
Der Argumentation, dass Feriengäste zu Beschädigung und Beeinträchtigungen führen können, wollten sie sich jedoch nicht anschließen: Auch reguläre Mieter können Schäden verursachen, wie der BGH in seiner Urteilsbegründung schreibt. Außerdem könne die Sicherheit auch darunter leiden, dass ein Nachbar häufig Gäste empfängt, während ein Umzug das nachbarschaftliche Verhältnis ebenfalls beendet. Bundesgerichtshof, Aktenzeichen V ZR 712/09
Preisgestaltung: BGH-Urteil zur Endreinigung - § 1 Preisangabenverordnung Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 6. Juni 1991 (I ZR 291/89, abgedruckt in NJW 1991, S. 2706) entschieden, dass der Anbieter einer Ferienwohnung bzw. eines Ferienhauses verpflichtet ist, bei der Angabe von Mietpreisen Endpreise anzugeben. In diesen Endpreis sind alle pauschalen und in jedem Fall zu zahlenden Nebenkosten für Strom, Wasser, Gas und Heizung sowie die von vornherein festgelegten verbrauchsunabhängigen Kosten für Bettwäsche und Endreinigung einzubeziehen, soweit die Inanspruchnahme dieser Leistungen nicht freigestellt ist. Da bei diesen Kosten von vornherein feststeht, in welcher Höhe sie anfallen werden, sind sie als fester Preisbestandteil zu verstehen und in den Endpreis einzubeziehen. Diese Verpflichtung ergibt sich aus § 1 Preisangabenverordnung. Sie dient der Klarheit und Vergleichbarkeit des preislichen Angebots. Mehr Infos unter dtv-gastgeberportal.de
(Alle Angaben ohne Gewähr) [Mehr] §1: Gastgeber & Objekt:
1. Alle Angaben zum Objekt werden in der Datenbank eingestellt. Der Gastgeber hat die Angaben zu prüfen und laufend aktuell zu halten. Die Bilder, der Grundriss und ein Video werden von zimmr-guenstig.de erstellt und in die Datenbank eingestellt. Änderungen welche vom Gastgeber in der Datenbank vorgenommen werden, sind immer zimmer-guenstig.de mitzuteilen. Wenn diese Änderungsmitteilung unterbleibt, können diese Änderungen von zimmer-guenstig nicht berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere bei Änderungen der Preise. § 1: Vermittlungstätigkeit 2. Wir als private Anbieter von Bed & Breakfast sind mit der Vermittlung der Privatunterkunft beauftragt. Die hierdurch entstehenden Kosten werden pauschal berechnet. 3. Der Gastgeber versichert dem Vermittler zu, alle erforderlichen Bestimmungen, hierzu gehört auch die Hausordnung und AGB und Informationen unter "Gastgeber werden" auf www.zimmer-guenstig.de, die die Durchführung der Beherbergung von Gästen betreffen, zu erfüllen. 4. Über die Verordnung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum der Landeshauptstadt München ist bekannt. Die Einhaltung dieser Verordnung liegt im alleinigen Verantwortungsbereich des Gastgebers.
§ 2: Vertragsdauer / Kündigung 1. Der Vertrag wird unbefristet / befristet bis zum abgeschlossen. Der Vertrag kann mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende schriftlich (E-Mail/Fax/Brief) von beiden Vertragsparteien ohne Angaben von Gründen gekündigt werden. 2. Der Vertrag kann aus wichtigen Gründen auch fristlos gekündigt werden. 3. Bei Streitigkeiten gilt der Gerichtstandort München. Anwendung findet das deutsche Recht. 4. Die Kündigung bezieht sich immer nur auf die Vermittlungstätigkeit. Alle bis zur Kündigung abgeschlossenen Vermittlungen müssen vom Gastgeber bedient werden. Dies gilt auch für Buchungszeiträume die nach Vertragsablauf zugesagt und gebucht worden sind.
§ 3: Hauptvertrag (Gastgeber / Gast): 1. Der Hauptvertrag wird zwischen dem Gastgeber und dem Gast für die o.g. Unterkunft oder einer vergleichbaren Unterkunft geschlossen. Wir als Vermittler sind nicht Bevollmächtigter des Gastgebers. 2. Der Vermittler übt eine rein vermittelnde Tätigkeit aus. Der Hauptvertrag kommt nach Mitteilung der Gastdaten an den Gastgeber und der darauf folgenden Kontaktaufnahme zwischen Gast und Gastgeber zustande. 3. Im Hauptvertrag gelten die Preise der Angebotserteilung an den Gast, welche unter www.zimmer-geunstig.de zu diesem Zeitpunkt eingestellt wurden. Andere Preise können nur im Einzelfall nach Absprache zwischen Vermittler und Gastgeber vereinbart werden. 4. Zwischen den Vertragsparteien gibt es keine weiteren Vereinbarungen. Telefonische / mündliche Vereinbarungen bedürfen zur ihrer Wirksamkeit immer der Schriftform.
§ 4: Kosten der Vermittlungstätigkeit: 1. Die durch die Vermittlungstätigkeit entstandenen Kosten werden pauschal vom Gesamtpreis berechnet. Es gelten die jeweiligen Tarifinformationen unter www.zimmer-guenstig.de. Bei Tarifänderungen werden die Gastgeber hierüber immer schriftlich (per mail) informiert. 2. Es besteht die Wahl zwischen 2 Tarifen: 3. Tarif 1: Belegungsplan wird vom Gastgeber aktuell gehalten (es erfolgt keine Rückfrage ob der Belegungsplan aktuell ist): - 15% bei Buchungen bis zu 5 Nächten - 10 % bei Buchungen ab 6 Nächten - 5 % ab 1 Monat Wichtiger Hinweis für den Tarif 1: Der Belegungsplan ist vom Gastgeber immer aktuell zu halten. Wenn eine Buchung aufgrund nicht aktualisierten Belegungsplans nicht durchgeführt werden kann, sind evtl. höhere Kosten durch den Gastgeber zu tragen. Es wird immer versucht ggf. eine Umbuchung ohne höhere Kosten zu realisieren. Gerade zur Oktoberfestzeit können sehr hohe zusätzliche Kosten entstehen. Tarif 2: Belegungsplan wird von zimmer-guenstig aktuell gehalten (bei jeder Anfrage erfolgt eine Rückfrage beim Gastgeber): - 20% bei Buchungen bis zu 7 Nächten - 10 % bei Buchungen ab 8 Nächten - 5 % ab 2 Monate Bei Gastgebern, welche die 2. Variante wählen, wird in der Datenbank der Hinweis aufgenommen: "Buchungen mindestens 3 Tage im Voraus". 4. Die Kostenpauschale wird üblicherweise mit der eingegangenen Anzahlung des Gastes verrechnet. Wenn keine Verrechnung möglich ist, kurzfristige Buchungen, keinen positiven Saldostand in der Buchungsliste, ist der Gastgeber verpflichtet innerhalb von 14 Tagen bzw. spätestens beim Abschluss des Hauptvertrages den negativen Saldostand auf das folgende Konto auszugleichen: Stadtsparkasse München, Kontoinhaber: Peter Kurz, BLZ: 70150000, Konto-Nr.: 907226120. 5. Wenn unter Umgehung des Vermittlers erneut ein Mietvertrag abgeschlossen wird, bzw. dieser verlängert wird, ist eine Vertragsstrafe von 250 € an den Vermittler zu zahlen. Dies stellt einen wichtigen Kündigungsgrund dar. 6. Alle die durch vertragswidriges Verhalten entstehende Kosten sind vom Gastgeber zu tragen.
§ 5: Rechte und Pflichten des Gastgebers 1. Alle Informationen und Änderungen welche die Vermittlungstätigkeit betreffen sind dem Vermittler unverzüglich mitzuteilen. 2. Der Abschluss und Verlängerung eines Hauptvertrages sind unverzüglich dem Vermittler mitzuteilen (siehe: Kosten der Vermittlungstätigkeit). 3. Alle erhobenen Daten sind vertraulich zu behandeln, insbesondere Weitergabe an Dritte. Dies gilt ausdrücklich auch für die Daten welche im Rahmen der Vermittlungstätigkeit ausgetauscht werden. 4. Wenn der Gast die Buchung nicht wahrnimmt bzw. storniert, hat der Gastgeber keinen Anspruch auf Ausfallentschädigung gegenüber dem Vermittler. Bei Stornierungen seitens des Gastes wird dieser ausdrücklich über die Stornierungsbedingungen informiert. Alle über die Aufwandspauschale hinausgehenden Beträge, welche bereits vorliegen bzw. eingehen werden dem Gastgeber gutgeschrieben. Eine Gutschrift bis zur Höhe der Kostenpauschale ist nicht möglich. 5. Wenn der Gastgeber von einer zugesagten Buchung zurück tritt, muss er dies unverzüglich mitteilen. Wenn der Hauptvertrag bereits zustande gekommen ist, hat der Gast gegenüber dem Gastgeber ggf. einen Schadensersatzanspruch. Der Gast hat einen Anspruch auf eine gleichwertige Unterkunft, bzw. einen Anspruch auf Erstattung für Mehraufwendungen, gegenüber dem Gastgeber. Eine Erstattung der Kostenpauschale (§ 4) ist nicht möglich.
§ 6: Rechte und Pflichten des Vermittlers 1. Der Vermittler darf das Objekt besichtigen, Bilder und ein Video zur Veröffentlichung anfertigen und die erforderlichen Daten erheben und die für Gäste erforderlichen Daten veröffentlichen und weiterleiten. 2. Die Daten des Gastgebers werden erhoben und ausdrücklich vertraulich behandelt. 3. Zu Nachforschungen ist der Vermittler nicht verpflichtet. Die erhobenen Daten werden ungeprüft an den Gastgeber weitergegeben. Für deren Richtigkeit haftet der Vermittler nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Richtigkeit der übermittelten Daten hat der Gastgeber zu prüfen. 4. Insbesondere haftet der Vermittler nicht für Ansprüche des Gastgebers gegen den vermittelten Gast. Der Gastgeber stellt den Vermittler von etwaigen Ansprüchen, die Gast der Gast aufgrund von Ursachen aus der Sphäre des Gastgebers gegen den Vermittler geltend gemacht werden, frei. Der Vermittler haftet nur für Vorsatz und grobes Verschulden.
Peter Kurz Senserstr. 18 D-81371 München Telefon: 089 / 74 37 28 47 Handy: 0171 - 615 35 07 E-mail: kurzmuc@yahoo.de
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